Gefälschte Autoersatzteile sind ein großes Problem: Für die Hersteller von Pkw-Ersatzteilen bedeuten sie „nur“ einen immensen Schaden. Doch für Autofahrer können Fälschungen eine echte Gefahr darstellen. Denn oftmals handelt es sich um qualitativ minderwertige Plagiate, die den hochwertigen Originalteilen nachgeahmt sind und insbesondere bei sicherheitsrelevanten Bauteilen ein ernst zu nehmendes Risiko darstellen können.
Verschiedene Automobilhersteller wie BMW, Mercedes-Benz oder Volkswagen schlugen unlängst Alarm*: Der Handel mit gefälschten Ersatzteilen sei seit Beginn der Corona-Pandemie 2020 stark angestiegen.
Bei Daimler wurde man besonders deutlich: Mit Autoersatzteilen seien oft größere Margen als im Drogenhandel zu erzielen. Der Handel mit Fälschungen sei deshalb für Kriminelle besonders interessant.
Doch was sind überhaupt Original-Ersatzteile? Als „Originalteil“ oder als „Originalausrüstung“ gilt ein Bauteil gem. der europäischen Verordnung VO (EU) 461/2012 iVm der ergänzenden Leitlinie Rn. 19 dann, wenn es den hohen Anforderungen und Produktionsnormen sowie Spezifikationen entspricht, die seitens des Fahrzeugherstellers für den Bau eines Fahrzeuges oder für die Teilefertigung vorgegeben werden. Plagiate erfüllen all das nicht.
Nicht selten kommen die gefälschten Autoersatzteile aus Ländern in Asien, dem Nahen Osten und aus Nordafrika. Vertrieben werden gefälschte Autoteile in der Regel über Online-Plattformen oder Online-Marktplätze.
Woher die großen Margen kommen, ist klar: Die Hersteller von gefälschten Autoersatzteilen agieren mit größter krimineller Energie und verwenden in der Regel minderwertige Materialien und zweifelhafte Produktionsmethoden.
Weil es sich um illegale Raubkopien handelt, werden weder Normen oder die hohen Standards der Marken-Anbieter erfüllt. So wurden beispielsweise bereits Bremsbeläge aus Sägemehl sichergestellt. Man muss kein Experte sein, um zu erkennen, welchen Risiken Autofahrer mit solch minderwertigen Artikeln ausgesetzt sind. Zudem werden illegal kopierte Autoteile häufig unter menschenunwürdigen Bedingungen ohne Rücksicht auf Umweltstandards, Arbeitsschutz oder Menschenrechte hergestellt.
Das Perfide: Die Plagiate sind den Vorbildern äußerlich oft erstaunlich gut nachgeahmt und nur schwer von den Originalteilen zu unterscheiden. Neben den Autoersatzteilen seien auch meist Verpackung, Prüfzeichen und Sicherheitshologramme eins zu eins dem Original nachempfunden**, erklärt Thomas Fischer, Vorstand von AAMPACT e.V. einer Interessengemeinschaft der führenden Hersteller von Autoteilen.
Klar ist: In der Regel ähneln gefälschte Autoersatzteile den Originalteilen nur äußerlich. Neben qualitativ minderwertiger Qualität werden die Billigteile auch ohne Teilegutachten oder Allgemeine Betriebserlaubnis ausgeliefert. Vertrauenswürdige Kfz-Werkstätten verbauen deshalb auch keine selbst mitgebrachten Ersatzteile. Schließlich können sie nicht für die Echtheit der vom Kunden mitgebrachten Ersatzteile garantieren. Professionelle Werkstätten, deren oberste Priorität das Kundenwohl ist, werden nie ihren guten Ruf aufs Spiel setzen, nur um ein paar Euros im Einkauf zu sparen.
Auf Nummer sicher gehen Autofahrer, wenn sie anstehende Reparaturen oder Verschleißarbeiten ausschließlich in renommierten, professionellen Kfz-Betrieben machen lassen, die ausschließlich mit qualitativ hochwertigen Originalteilen*** arbeiten.
In unserer Werkstattsuche findest Du ausschließlich DRIVEMOTIVE Partnerwerkstätten, die unsere Qualitätsanforderungen erfüllen und auf die Du Dich verlassen kannst.
*https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/wirtschaft_nt/article232924497/Autobauer-kaempfen-gegen-Produktfaelscher.html und https://www.merkur.de/wirtschaft/autobauer-kaempfen-gegen-produkt-faelscher-faelschungen-zoll-berlin-zr-90900642.html
**https://www.sueddeutsche.de/auto/automobil-vorsicht-imitat-1.4584697 und https://www.autozeitung.de/gefaelschte-auto-ersatzteile-139402.html#:~:text=Au%C3%9Ferdem%20arbeiten%20sie%20sehr%20genau,einer%20Interessenvertretung%20von%20Autoteile%2DHerstellern.
***Originalteile gemäß den Bestimmungen der Kfz-GVO (EU) Nr. 461/2010 i.V.m. der ergänzenden Leitlinie Rn.19.